Neue Ladenöffnungsmodalitäten ab dem 6.4.

von Jürgen Mummert

Wichtige Informarmation: Der Landkreis Meißen hat entschieden und bekannt gegeben:

Liebe Kundinnen und Kunden,

ab Dienstag, den 6. April 2021 ist der Einkauf mit Terminvereinbarung wie folgt möglich:

Es darf nur eine Kundin in den Verkaufsraum, das Tragen der FFP2-Schutzmaske ist erforderlich bitte legen Sie einen tagesaktuellen negativen Corona-Selbst- oder Schnelltest im Sinne von § 1a SächsCoronaSchVO vor und stellen Sie Ihre Kundendaten für eine mögliche Kontaktnachverfolgung zur Verfügung.

Hinweis: Laut Beschluss des Landkreises Meißen vom 05.04.2021 ist der Zutritt nur unter Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests möglich. Es handelt sich hierbei um Selbst- und Schnelltests im Sinne von § 1a SächsCoronaSchVO. Ein Test gilt dann als tagesaktuell, wenn dessen Vornahme zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.

Sobald sich an dieser Regelung etwas ändert, werde ich Sie hier darüber informieren.

Natürlich bin ich telefonisch und per E-Mail für Sie erreichbar! Rufen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen haben! Gutscheine können weiterhin bestellt und verschickt werden.

Sie sind bereits Kundin und ich kenne Ihre Größe – dann kann ich Ihnen gerne wieder Artikel per Post zusenden. Sie können mir Ihre Wünsche per E-Mail oder telefonisch mitteilen.

Alternativ können Sie bestellte Ware bei mir abholen. Bitte vereinbaren Sie für die Abholung ein Zeitfenster und tragen Sie eine FFP2-Schutzmaske.

Ich freue mich auf ein baldiges Wiedersehen und viel Spaß schon mal beim Stöbern in der neuen Kollektion!

Auf ein baldiges Wiedersehen freut sich

Ihre